Verpflichtender Einsatz von Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA)

Einschränkungen bei fehlender Aktivierung ab März 2026

27.02.2026

Wer die Zwei-Faktor-Authentisierung für die TU-ID noch nicht aktiviert hat, muss ab März 2026 mit Nutzungseinschränkungen beim Zugang zu den zentralen Diensten rechnen.

Seit Ende letzten Jahres ist die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) für alle Mitglieder der TU Darmstadt Pflicht. Für TU-IDs, bei denen die 2FA bislang dennoch nicht eingerichtet wurde, treten nun verbindliche Regelungen in Kraft.

Die Maßnahme dient dem Schutz der persönlichen Konten sowie der digitalen Infrastruktur der Universität vor Cyberangriffen und unbefugtem Zugriff.

Was bedeutet das konkret?

Für Personen, die 2FA bislang nicht aktiviert haben, gelten folgende Regelungen:

Ab März 2026: Kein Zugriff auf zentrale Dienste ohne 2FA

Die Anmeldung an zentralen Diensten ist nur noch mit aktivierter 2FA möglich. Ohne aktivierte 2FA ist der Zugriff auf diese Dienste vorübergehend nicht möglich.

Die Aktivierung kann jederzeit nachgeholt werden. Nach erfolgreicher Einrichtung stehen alle zentralen Dienste unmittelbar wieder zur Verfügung. Eine Anleitung zur Einrichtung finden Sie auf der HRZ-Webseite.

Ab Juli 2026: Sperrung TU-IDs ohne aktivierte 2FA

Ab Juli erfolgt die Sperrung aller Accounts ohne aktivierte 2FA. Dies bedeutet, dass ein Zugriff auf die mit dem Account verbundenen zentralen Dienste nicht mehr möglich ist. Damit ist auch eine nachträgliche eigenständige Aktivierung der 2FA nicht mehr möglich.

Die Entsperrung kann ausschließlich über den HRZ Service erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Reaktivierung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. In dieser Zeit stehen Ihnen die betroffenen Dienste nicht zur Verfügung.

Ansicht IDM-Portal ohne aktivierte 2FA

Alle Informationen zu 2FA auf einen Blick