Zugriff auf zentrale Dienste nur noch mit Zwei-Faktor-Authentisierung
05.03.2026
Ab dem 18. März 2026 wird die Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) beim Single Sign-On (SSO) verpflichtend. Ohne aktivierte 2FA können Sie dann nicht mehr auf zentrale Dienste zugreifen. Falls Sie 2FA noch nicht eingerichtet haben, erledigen Sie dies jetzt, um Einschränkungen zu vermeiden.
Der verpflichtende Einsatz von Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) für zentrale Dienste wurde bereits in einer früheren Mitteilung angekündigt (siehe Verpflichtender Einsatz von Zwei-Faktor-Authentisierung).
Die technische Umstellung erfolgt am 18.03.2026 zwischen 08:00 und 09:00 Uhr.
Was muss ich tun?
- 2FA bereits eingerichtet? Sie müssen nichts weiter unternehmen.
- 2FA noch nicht aktiviert? Richten Sie 2FA jetzt ein (siehe Anleitung).
Was passiert am Stichtag bei fehlender 2FA-Aktivierung?
Ohne aktivierte 2FA ist der Zugriff auf alle Dienste, die über den zentralen SSO der TU Darmstadt angebunden sind, nicht mehr möglich. Wer 2FA bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingerichtet hat, kann dies nachholen. Nach der Aktivierung stehen alle Dienste wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Alle Informationen zu 2FA auf einen Blick
- Bleiben Sie auf dem Laufenden: 2FA-Infoseite (wird in neuem Tab geöffnet)
- Anleitungen und Empfehlungen zur Einrichtung und Nutzung: Anleitungsseite (wird in neuem Tab geöffnet)
- Fragen oder Unterstützungsbedarf: HRZ IT-Support (wird in neuem Tab geöffnet)
Anmerkung der Redaktion (13.03.2026): Der Text wurde angepasst. Der ursprünglich für 17.03. angekündigte Termin der Wartungsarbeiten wurde verschoben. Die Arbeiten finden nun am 18.03. von 08:00 bis 09:00 Uhr statt.