Wichtige Änderung beim VPN-Zugang
27.03.2026
Am zentralen VPN-Gateway wird die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) aktiviert. Ab dem 15. April 2026 ist der Zugriff auf den VPN-Dienst nur noch mit einem zweiten Faktor möglich.
Am 15.04.2026 um 08:00 Uhr wird für den zentralen VPN-Zugang der TU Darmstadt die Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt ist bei jeder Einwahl neben der TU-ID und dem Passwort zusätzlich ein zweiter Faktor erforderlich.
Die Änderung betrifft alle Angehörigen der TU Darmstadt, die den VPN-Dienst nutzen, einschließlich die Beschäftigten in der zentralen Verwaltung.
Die neuen VPN-Profile stehen seit Oktober 2025 zur Verfügung (siehe Vorankündigung der Umstellung vom 22.10.2025). Bei Verwendung dieser Profile erfolgt die Abfrage des zweiten Faktors bereits.
Was muss ich tun?
- 2FA bereits eingerichtet? Bitte nutzen Sie – sofern noch nicht geschehen – die verbleibende Zeit bis zur Umstellung, um Ihren VPN-Zugang mit 2FA zu testen.
- 2FA noch nicht aktiviert? Richten Sie 2FA jetzt ein (siehe Anleitung) und prüfen Sie anschließend Ihren VPN-Zugang mit aktiviertem zweitem Faktor.
Was passiert am Stichtag bei fehlender 2FA-Aktivierung?
Nach der Umstellung ist eine Anmeldung am VPN-Dienst ausschließlich mit einem zweiten Authentisierungsfaktor möglich. Nutzende, die 2FA bis dahin nicht eingerichtet haben, können sich nicht mehr am VPN anmelden und somit nicht auf interne Dienste und Systeme zugreifen, die nur über den VPN erreichbar sind.
Alle Informationen zu 2FA auf einen Blick
- Bleiben Sie auf dem Laufenden: 2FA-Infoseite (wird in neuem Tab geöffnet)
- Anleitungen und Empfehlungen zur Einrichtung und Nutzung: Anleitungsseite (wird in neuem Tab geöffnet)
- Fragen oder Unterstützungsbedarf: HRZ IT-Support (wird in neuem Tab geöffnet)