Oracle Java: Umstieg auf OpenJDK erforderlich

Bitte prüfen Sie Ihre Oracle-Java-Installationen auf Ihren Rechnern und Servern und stellen Sie diese, wenn möglich, auf OpenJDK um.

17.09.2026

Oracle Java soll an der TU Darmstadt grundsätzlich nicht mehr eingesetzt werden. Bestehende Installationen sollten, wenn möglich, auf OpenJDK umgestellt werden. Ist dies nicht möglich, muss die rechtlich zulässige Nutzung geprüft werden.

Oracle hat seine Lizenzbedingungen für Java grundlegend geändert. Für Organisationen können dadurch erhebliche und schwer kalkulierbare Lizenzkosten entstehen. Die Lizenzierung orientiert sich inzwischen an der Anzahl der Beschäftigten und nicht mehr ausschließlich an der tatsächlichen Anzahl der Java-Installationen.

Wer ist betroffen?

Für die TU Darmstadt gilt: Bestehende Oracle-Java-Installationen auf selbst administrierten Rechnern und Servern sollten grundsätzlich auf OpenJDK umgestellt werden. Dies betrifft sowohl direkt installierte Java-Versionen als auch Oracle Java, das Bestandteil anderer Anwendungen oder Softwarelösungen ist. Teilweise gilt Bestandsschutz, dies ist mit dem jeweiligen Hersteller zu prüfen.

Wer ein durch das HRZ verwaltetes Gerät nutzt, muss selbst nichts unternehmen.

Was ist zu tun?

  • Bitte prüfen Sie, ob auf Ihren Systemen Oracle Java verwendet wird.
  • Ist Oracle Java installiert, muss – abgesehen von einzeln zu klärenden Ausnahmefällen – auf OpenJDK umgestellt werden.
  • Wird Java von einer Anwendung benötigt, prüfen Sie bitte, ob diese Anwendung mit OpenJDK betrieben werden kann, und stellen Sie entsprechend um.
  • Auch wenn Oracle Java als Bestandteil einer Anwendung mitgeliefert wird, prüfen Sie bitte, ob diese Anwendung mit OpenJDK betrieben werden kann, und stellen Sie sie entsprechend um. Ist Oracle Java weiterhin erforderlich, klären Sie bitte mit dem jeweiligen Softwarehersteller, welche Java-Version benötigt wird und unter welchen Lizenzbedingungen sie genutzt werden kann.
  • Anwendungen, die bereits OpenJDK verwenden, sind nicht betroffen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen darf Oracle Java weiterhin eingesetzt werden, beispielsweise wenn eine benötigte Anwendung nachweislich nicht mit OpenJDK funktioniert oder technisch zwingend Oracle Java voraussetzt. In diesen Fällen müssen die geltenden Lizenzbestimmungen geprüft und die Ausnahme über die zuständigen Administratoren dokumentiert werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Oracle Java auf Ihrem System korrekt lizenziert ist, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an das HRZ. Bitte geben Sie dabei möglichst folgende Informationen an:

  • Wer betreut das System?
  • Welches Betriebssystem wird genutzt?
  • Welche Oracle-Java-Version ist installiert?
  • Wann wurde Oracle Java installiert?
  • Was ist der Grund für die Installation?
  • Besteht dieser Grund weiterhin?

Durch das HRZ verwaltete Geräte

Wer ein durch das HRZ verwaltetes Gerät nutzt, muss selbst nichts unternehmen.