Umzug von Arbeitsplätzen
Hinweise für Umzugsbeauftragte

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Das HRZ hat auf dieser Webseite alle nötigen Schritte und Informationen für den Umzug Ihrer Telefone und Rechner zusammengefasst.

Haben Sie Bedarf an Umzügen oder Verlegung von Telefonen?
Werden beim Bezug der neuen Wirkungsstätte zusätzliche oder weniger Telefonanschlüsse benötigt oder sollen gegebenenfalls bestehende Merkmale eines Telefonanschlusses geändert werden?

Diese Veränderungen sollten Sie uns per Formular (Informationen und Formulare (Telefon) beim Hochschulrechenzentrum mitteilen.

Ähnlich wie beim Telefon identifiziert sich ein Rechner mit einer Nummer am Netzwerk. Allerdings liegt die Verantwortung dieses Nummernbereiches in vielen Fällen direkt bei den Instituten. Beim Rechnerumzug selbst bestimmen dann zahlreiche Faktoren den Ablauf des Vorgangs. Betreibt das Institut sein Netzwerk zurzeit selbst, werden die Arbeitsplatzrechner aktuell vom HRZ versorgt oder sollen die Rechneranschlüsse zukünftig vom HRZ betrieben werden? Daher sollte der Umzug der Netzwerkanschlüsse sowie die dafür nötigen Schritte auch ausschließlich über den im Institut ansässigen Netzbeauftragten erfolgen. Über die Liste mit den Domainbeauftragten finden Sie den für Ihren Umzug richtigen Ansprechpartner.

Wird das lokale Netzwerk vom Institut selbst versorgt, definieren wir zusammen mit dem Netzbeauftragten Ihres Instituts einen neuen Übergabepunkt für das Netzwerk. Die Netzverantwortung wird dann mittels eines Gigabit-Glasfaseranschlusses am für den Umzug relevanten Stockwerksverteiler übergeben. Ab dieser Stelle sind dann wie bisher die Netzbeauftragten im Institut für die Wiederinbetriebnahme der Netzanschlüsse zuständig.

Nach einem Präsidiumsbeschluss (Näheres auf Anfrage) ändert sich die Verantwortung für den Netzbetrieb, wenn Arbeitsgruppen in angemietete Räume außerhalb des Campus ziehen (müssen). Das HRZ betreibt dann generell alle Netzwerkanschlüsse in den betroffenen Gebäuden. In diesem Fall muss im Vorfeld ein Vertrag mit dem HRZ geschlossen werden, um die Versorgung zum Umzugstermin sicherzustellen. Wir benötigen zur Vertragsanfertigung lediglich zwei Ansprechpartner (bitte mit einer vollständigen TU-Anschrift, einer E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer) sowie eine Kostenstelle zur Abrechnung der benötigten Anschlüsse mit 25EUR/Anschluss/Jahr.

Besteht bereits ein Netzdienstleistungsvertrag mit dem HRZ oder soll ein Vertrag entsprechend abgeschlossen werden, kann der Umzug bequem über das Formular Umzug der Rechneranschlüsse in die Wege geleitet werden. Mit dem Formular können sowohl die Abmeldung bestehender, als auch die Neuanmeldung der Vertragsanschlüsse zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt angegeben werden. Sobald uns Ihre Liste vorliegt, kümmern wir uns automatisch um die Bereitstellung der physikalischen Anschlüsse an der neuen Wirkungsstelle.

Umzüge von Arbeitsplätzen in der Verwaltung melden Sie bitte über die Arbeitsplatzbetreung am HRZ ( ). Sie können dazu das gleiche Formular wie Vertragskunden verwenden.

Der IP-Adressraum der Rechner endet in der Regel an der Gebäudegrenze. Ist ein Umzug über diese Grenze hinweg geplant, wird ein neuer IP-Adressraum benötigt. Neue IP-Adressen können dann vom Netzverantwortlichen formlos per Mail an beantragt werden. Es werden dann ein Ansprechpartner für das neue IP-Netz und die ungefähre Anzahl der in dem Subnetz zu betreibenden Rechner benötigt. Damit die Rechner dann auch am neuen Arbeitsplatz wie gewohnt funktionieren, ist es nötig, die Rechner umzumelden. Dazu genügt ebenfalls eine formlose Mail an mit einer Zuordnung der alten und der neuen IP-Nummern der betroffenen Rechner rechtzeitig vor dem Umzugstermin – im Idealfall zwei Wochen im Voraus.

Werden im Laufe des Umzuges neue Rechner beschafft oder Netzwerkkarten ausgetauscht, empfiehlt es sich, den alten Rechnereintrag aus unserer Datenbank löschen zu lassen und einen neuen Eintrag zu generieren. Die jeweiligen Domainbeauftragten können das über unsere Webschnittstelle für An-, Um- und Abmeldungen der Rechner in die Wege leiten.

Wird eine logische Verbindung – zum Beispiel aus lizenzrechtlichen Gründen – für Serverzugriffe zwischen dem Bestandsnetz an alter und dem neuen Netz an der neuen Wirkungsstelle gewünscht, ermöglicht das HRZ über einen kostenpflichtigen Dienst die Zusammenführung der Netze mittels eines VPN (Virtual Private Network) innerhalb des Universitätsnetzs. Gerne erstellen wir Ihnen ein speziell an Ihre Anforderungen zugeschnittenes Angebot. Hierzu können Sie sich gern mit Ihrer Detailschilderung per Mail an an uns wenden.

Entsprechend Ihrer Anforderungen rund um das Thema „Netzwerk- und Telefonumzug“ kümmern wir uns verbindlich um Ihr Vorhaben und bieten Ihnen individuelle Möglichkeiten, den Umzug Ihres Netzwerkes und Ihrer Telefone zu realisieren. Rückfragen gerne per Mail an .