Verabschiedung der Richtlinie Software Asset Management (SAM) an der TU Darmstadt
14.05.2025
Die Richtlinie Software Asset Management an der TU Darmstadt wurde im Dezember 2024 durch das Präsidium verabschiedet und trat am 01.04.2025 in Kraft. Das HRZ wurde mit der Einrichtung und dem Betrieb betraut. Im Rahmen des SAM-Projektes soll die Verwaltung von Software-Lizenzen für die gesamte TU Darmstadt mithilfe eines Tools und einheitlichen Prozessen koordiniert werden.
Das Hochschulrechenzentrum (HRZ) wurde durch das Präsidium mit der Einführung und dem Betrieb eines Software Asset Management Systems (SAM) beauftragt. Im Rahmen des SAM-Projekts wird ein Tool sowie Prozesse zur Verwaltung von Software-Lizenzen für die gesamte TU Darmstadt eingeführt. Die Stabsstelle SAM ist organisatorisch im HRZ verankert.
Die wurde im Dezember 2024 vom Präsidium verabschiedet und trat am 01.04.2025 in Kraft. Richtlinie Software Asset Management an der TU Darmstadt
Was wird sich ändern?
In der Richtlinie erfolgen Vorgaben zum Software Asset Management. Die Beschaffungen von Software erfolgen nach diesen und weiteren an der TU geltenden Vorgaben. Die zentrale Dokumentation der Inventare erfolgt im SAM-Tool (FNMS) durch dezentrale SAM-Beauftragte.
Warum wird SAM eingeführt?
Durch die Einführung des SAM wird es für die TU Darmstadt insgesamt möglich, das Potential der Einsparungen für verschiedene Software-Produkte sichtbar zu machen und dieses zu nutzen. Zusätzlich kommen wir der Forderung des Landesrechnungshofs nach einer Bestandsaufnahme von Lizenzen nach.
Wann wird die Änderung wirksam?
Das Inkrafttreten der Richtlinie zum Einsatz von Software Asset Management an der TU Darmstadt zum 01.04.2025 ist erfolgt. Ab jetzt kommt das Projektteam auf die verschiedenen Bereiche direkt zu. Informationen zu den verschiedenen Phasen des Onboarding finden Sie auf der . Informationsseite des Projekts
Wen betrifft es?
Die Einführung und darauf folgend der Einsatz von SAM, mit explizit benannten Verantwortlichen, betrifft alle Bereiche der TU Darmstadt.
Es werden jedoch explizit Beauftragte benannt, um die Dokumentation der Inventare im System vorzunehmen.
Implizit betrifft die Änderung jedoch alle Beschäftigten insofern, als dass z. B. auf dem Rechner installierte Software-Produkte per Agent erfasst werden.
Welche Auswirkungen hat die Änderung?
Mit der Umsetzung des SAM wird die TU Darmstadt auskunftsfähig, und entspricht damit ihren rechtlichen Verpflichtungen (Erreichung des Ziels Compliance/Rechtssicherheit). Zudem trägt sie dem Ziel Wirtschaftlichkeit durch entsprechende Kosteneinsparungen Rechnung.
Wer muss was tun?
Das HRZ wird sich rechtzeitig mit den Bereichsverantwortlichen und Beauftragten entsprechend des jeweiligen Onboarding-Zeitpunkts in Verbindung setzen und zu den weiteren Schritten abstimmen.
Software-Nutzende müssen zunächst einmal nichts unternehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Installation eines sogenannten Agenten/Scanners auf allen Geräten, auf denen Software genutzt wird, notwendig sein. Hier wird die Unterstützung der lokalen Administrator:innen und Beauftragten erforderlich sein. Dazu werden wir zu gegebener Zeit noch einmal gesondert informieren.
