Diese Signatur erfüllt das höchste Sicherheitsniveau und besitzt die stärkste Rechtswirkung. Sie ist kostenpflichtig.
Die Identität des Signatur-Inhabers wird in diesem Fall von einem Vertrauensdienstanbieter bestätigt, der wiederum regelmäßig durch nationale Aufsichtsbehörden geprüft wird. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur.
Eine Liste der aktuell zugelassenen Vertrauensdienstanbieter stellt die Europäische Kommission im sog. EU/EEA Trusted List Browser zur Verfügung.
Anwendungsgebiete sind z.B. bestimmte Förderanträge bei Behörden.
Qualifizierte elektronische Signaturen werden an der TU Darmstadt aktuell im Präsidium eingesetzt. Hierfür werden Signaturkarten plus Soft- und Hardware benutzt.