Verpflichtende Nutzung des studentischen E-Mail-Postfachs

Wichtige Information zur Weiterleitungsoption – Änderung zum 04.09.2024

18.07.2024

Um eine zuverlässige Zustellung aller studienrelevanten Informationen zu gewährleisten, ist die Nutzung des studentischen E-Mail-Postfachs gemäß der Einschreibeordnung der TU Darmstadt (ESO) für alle Studierenden an der TU Darmstadt verpflichtend.

Studierende hatten bisher die Möglichkeit, im IDM-Portal eine Weiterleitung ihrer studentischen E-Mail-Adresse an eine externe E-Mail-Adresse einzurichten, ohne ein von der TU Darmstadt bereitgestelltes E-Mail-Postfach zu nutzen. Diese Option wird am 04.09.2024 abgeschaltet.

Die betroffenen Studierenden werden ab 24.07.2024 per E-Mail aufgefordert, die Weiterleitung zu deaktivieren und das persönliche E-Mail-Postfach zu nutzen. Nach Ablauf der Frist wird die Weiterleitung im IDM-Portal automatisch abgeschaltet.

Falls Studierende ihre studentischen E-Mails an eine andere E-Mail-Adresse weiterleiten möchten, kann dies im Webmail-Interface des studentischen Postfachs eingestellt werden (siehe Anleitung (wird in neuem Tab geöffnet) ). In diesem Fall tragen die Studierenden die Verantwortung für die korrekte Zustellung der weitergeleiteten E-Mails.

Weitere Informationen und Anleitungen zu studentischen E-Mail-Postfächern finden Sie auf unseren Webseiten . Wir bitten alle Studierenden, ihre Postfächer regelmäßig zu leeren.

Im Rahmen des OZG (Online Zugangsgesetz) sind alle Hochschulen verpflichtet, Dienstleistungen z.B. rund um die Einschreibung und Rückmeldung zu digitalisieren. Der postalische Versand von Bescheiden wird künftig durch elektronischen Versand an das studentische E-Mail-Postfach abgelöst. Um eine zuverlässige Zustellung aller studienrelevanten Informationen zu gewährleisten, wurde die Nutzung des studentischen E-Mail-Postfachs in §§ 1 Abs. 12 und 29 Abs. 1 der Einschreibeordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) (ESO) geregelt. Da die im IDM-Portal aktivierte Weiterleitung ohne E-Mail-Postfach die Zustellbarkeit nicht gewährleistet, wird hierfür künftig nur noch das studentische Postfach an der TU Darmstadt genutzt. Studierende sind gemäß § 1 Abs. 12 ESO dazu verpflichtet, dieses persönliche studentische E-Mail-Postfach im Rahmen Ihres Studiums verbindlich und regelmäßig zu nutzen.