Wer kann eine TU-ID als Gast erhalten?
Personen mit berechtigtem Interesse sind zum Beispiel:
- Externe Doktorand_innen, die in Fachbereichen der TU Darmstadt forschen
- Studentische Hilfskräfte anderer Hochschulen, die für eine Einrichtung der TU Darmstadt arbeiten
- Forschungspartner_innen, Gast-Professor_innen, Emeriti
- Mitglieder der „Vereinigung von Freunden der Technischen Universität zu Darmstadt E.V.“
Wie kann eine TU-ID für einen Gast beantragt werden?
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der TU Darmstadt können Sie für Ihre Gäste einen Gast-Vertrag beantragen. Als Antragsteller_in sind Sie
- Ansprechpartner_in,
- verantwortlich für Ihre Gäste und
- prüfen die Identität Ihrer zukünftigen Gäste anhand eines Ausweises.
Einen Antrag auf ein Gast-Vertragsverhältnis können Sie über das im Menü „Gäste“ stellen. IDM-Portal
Anschließend erhalten Ihre zukünftigen Gäste den Antrag per E-Mail. Diese müssen den Antrag unterschreiben und per E-Mail wieder zurück an den HRZ-Service versenden.
Nach Antragsprüfung erstellt der HRZ-Service den Gast-Vertrag und Ihr Gast erhält ein Schreiben, mit dem die TU-ID aktiviert werden kann. Mehr erfahren
Bitte beachten Sie, dass unterschriebene Anträge für ein Gast-Vertragsverhältnis, die uns per Post zugeschickt werden, leider nicht bearbeitet werden können.