TU-ID
Eine TU-ID für Gäste und Partner beantragen

Personen, die weder Mitarbeitende noch Studierende der TU Darmstadt sind, können eine TU-ID erhalten, sofern ein berechtigtes Interesse am Zugang zu den IT-Systemen der TU Darmstadt besteht. Diese wird auf Grundlage eines Gast-Vertrags erstellt.

Wird lediglich ein Internetzugang benötigt, ist hierfür ein WLAN-Besucher Account zu beantragen und kein Gast-Vertrag. Dieser kann im IDM-Portal im Menübereich „WLAN Besucher“ beantragt werden.

Wer kann eine TU-ID als Gast erhalten?

Personen mit berechtigtem Interesse sind zum Beispiel:

  • Externe Doktorand_innen, die in Fachbereichen der TU Darmstadt forschen
  • Forschungspartner_innen, Gastprofessor_innen/Gastwissenschaftler_innen außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses
  • Mitglieder der „Vereinigung von Freunden der Technischen Universität zu Darmstadt E.V.“

Wie kann eine TU-ID für einen Gast beantragt werden?

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der TU Darmstadt können Sie für Ihre Gäste einen Gast-Vertrag beantragen. Als Antragsteller_in sind Sie

  • Ansprechpartner_in,
  • verantwortlich für Ihre Gäste und
  • prüfen die Identität Ihrer zukünftigen Gäste anhand eines Ausweises.

Einen Antrag auf ein Gast-Vertragsverhältnis können Sie über das IDM-Portal im Menü „Gäste“ stellen.

Anschließend erhalten Ihre zukünftigen Gäste einen Link per E-Mail, unter dem sie ihre Kontaktdaten eingeben können.

Wenn das passiert ist, müssen Sie die Daten anhand eines Ausweisdokuments bestätigen.

Danach wird der Gast-Vertrag erstellt und Ihr Gast erhält eine Mail der die TU-ID aktiviert werden kann. Mehr erfahren