Unterschiede zwischen TU-IDs und WLAN-Besucher-Accounts
WLAN (eduroam) | Drucken in den Poolräumen | Zugang zu weiteren Services der TU | Befristung | Beantragung | |
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WLAN-Besucher-Account | X | -- | -- | Ja – max. 6 Monate | Erforderlich |
Gast TU-ID | X | X | Auf Antrag | Ja – max. 2 Jahre | Erforderlich |
TU-ID für Mitarbeitende | X | X | zentrale Services | gilt für gesamten Zeitraum | durch Einstellung; muss selbst aktiviert werden |
TU-ID für Studierende | X | X | zentrale Services | gilt für gesamte Studienzeit | durch Immatrikulation; muss selbst aktiviert werden |
Erläuterungen
WLAN-Besucher Account
Beantragung: WLAN-Besucher-Accounts können durch Mitarbeitende der TU Darmstadt online im im Menübereich „WLAN Besucher“ beantragt werden. Der WLAN-Besucher-Account ist ab beantragtem Datum aktiv. IDM-Portal
Gast TU-ID
Beantragung: Eine Gast TU-ID kann durch Mitarbeitende der TU Darmstadt online im im Menübereich „Gast TU-ID“ beantragt werden. Der Gast/Partner muss dann den entsprechenden Antrag unterschreiben und im HRZ einreichen. Anschließend erfolgt die Aktivierung der Gast TU-ID. Es werden die abgefragten persönlichen Daten im Identitätsmanagement-System (IDM-System) des HRZ gespeichert. IDM-Portal
Zugang zu weiteren Services: Kann der Servicebetreibende auf Antrag einrichten.
Mitarbeitende
Beantragung: Kein gesonderter Antrag nötig.
Zugang zu weiteren Services: Wesentliche zentrale Services wie TUCaN oder spezielle Web-Seiten können genutzt werden, für weitere Services muss ein Antrag gestellt werden.
Studierende
Beantragung: Kein gesonderter Antrag nötig.
Zugang zu weiteren Services: Wesentliche zentrale Services wie Linux Mail, TUCaN oder spezielle Web-Seiten können genutzt werden, für weitere Services muss ein Antrag gestellt werden.