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Kann ich den Namen in der E-Mail-Adresse ändern?

Durch eine offizielle Namensänderung (z.B. Heirat oder Wechsel auf Geburtsname) und Antrag auf Namensänderung über Dezernat VII/Personal, wird ein Namensänderungsprozess angestossen.

In diesem Fall erhalten Sie eine Info-E-Mail darüber, dass Sie sowohl einen neuen Anzeigenamen als auch E-Mail-Präfix bestimmen können.

Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Personal Management.