Kann ich den Namen in der E-Mail-Adresse ändern?
Durch eine offizielle Namensänderung (z.B. Heirat oder Wechsel auf Geburtsname) und Antrag auf Namensänderung über Dezernat VII/Personal, wird ein Namensänderungsprozess angestossen.
In diesem Fall erhalten Sie eine Info-E-Mail darüber, dass Sie sowohl einen neuen Anzeigenamen als auch E-Mail-Präfix bestimmen können.
Für weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Personal Management.