Anbindung lokaler Institutsnetze
Ihre Verbindung zum TU-Netz

Damit Sie in Ihrem Institut, am Fachgebiet oder in Ihrer Einrichtung ein lokales Netz (Institutsnetz) betreiben können, benötigen Sie eine Verbindung zum TU-Netz. Diese Verbindung wird Ihnen durch das HRZ bereitgestellt. Der Netzbetrieb wird in Eigenverantwortung an die jeweilige Organisationseinheit übergeben.

Nutzergruppen

Der Service kann von Organisationseinheiten der TU Darmstadt beauftragt werden.

Servicemerkmale

Das bietet Ihnen der Service

  • Anschluss Ihres lokalen Netzes an das Kernnetz der TU Darmstadt (TU-Netz) mittels notwendiger LWL- bzw. Glasfaserverbindung
  • Einrichten eines IPv4-Netzes und zusätzlich eines IPv6-Prefix nach Bedarf
  • Einrichten eines Transfernetzes bei eigener Firewall
  • Unterstützung bei der Fehlersuche
  • Dokumentation der technischen Schnittstellen und der konkreten Realisierung
  • Bereitstellung einer zeitgemäßen Anbindungsgeschwindigkeit von 10 Gbit/s

Um den Service professionell betreiben zu können, müssen Einrichtungen und das HRZ eng zusammenarbeiten. Es werden auf beiden Seiten technische Ansprechpersonen benötigt.

Die Servicebeschreibung (wird in neuem Tab geöffnet) dient dazu, die Schnittstelle zwischen der Einrichtung und dem HRZ zu regeln. Dies geschieht in Verbindung mit einer Vereinbarung über Betrieb des Anschlusses für das Netz des Auftraggebers an dem Kernnetz der TU Darmstadt.

Beispiel einer Vereinbarung über den Betrieb des Anschlusses des Auftraggebers an dem Kernnetz der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)

Die Planung und der Aufbau eines Institutsnetzes erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen HRZ, Dezernat V und Institut. In einem Planungsgespräch vor Ort wird das Vorgehen zwischen den Beteiligten abgesprochen.

Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular , wir besprechen dann gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Die Einrichtung eines neuen Institutsnetzanschlusses erfolgt üblicherweise binnen 10 Arbeitstagen.

Die Anbindung dezentraler Netze erfolgt, ohne dass Gebühren erhoben werden.

Die zuständige Fachabteilung am HRZ steht im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten als Dienstleister für Beratung, Fehlersuche und Konfiguration der im Institut betriebenen Netzwerkgeräte bereit. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall auf Stundenbasis. Der Stundensatz beträgt 60 Euro.