Kündigung für Beschäftigte

Die zentrale E-Mail-Adresse ist an den Lebenszyklus des/der Beschäftigten gebunden.

Dadurch ist keine gesonderte Kündigung erforderlich.

Verlässt er/sie die TU Darmstadt, wird nach Ablauf der 30 tägigen Nachlaufzeit die E-Mail-Adresse und das Postfach gelöscht.

Der Präfix ist für ein Jahr gesperrt und wird erst dann wieder neu vergeben.